Zuletzt aktualisiert
1. September 2023
Nutzungsbedingungen
Open use

Beschreibung

In der Schweiz finanzieren sich die nationalen Parteien – abgesehen von Fraktionsbeiträgen zur Kostendeckung der Fraktionssekretariate – ohne direkte staatliche Hilfe. Seit dem 23. Oktober 2022 unterliegt die Finanzierung von politischen Akteurinnen und Akteuren auf eidgenössischer Stufe Offenlegungsvorschriften. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist die zuständige Stelle für die Entgegennahme der Meldungen, deren Kontrolle und Veröffentlichung. Einerseits betreffen die Transparenzvorschriften Kampagnen über 50 000 Franken bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen und andererseits alle in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien und parteilosen Mitglieder. Bei Spenden (Zuwendungen genannt) über 15 000 Franken wird der Urheber bzw. die Urheberin der Zuwendung namentlich offengelegt. Bei Kampagnen (bei Wahlen und Abstimmungen) von mehr als 50 000 Franken müssen 45 Tage vor der Wahl die budgetierten Einnahmen und zu diesem Zeitpunkt gewährte oder versprochene Zuwendungen über 15 000 Franken offengelegt werden (gilt nur für Nationalratswahlen und Abstimmungen, nicht für Ständeratswahlen). 60 Tage nach den Wahlen müssen die Schlussabrechnung der Einnahmen sowie wiederum namentlich alle Zuwendungen über 15 000 Franken (monetär und nichtmonetär) offengelegt werden.

Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
politicalfunding@efk
Publikationsdatum
1. September 2023
Änderungsdatum
-
Publisher
Eidgenössische Finanzkontrolle
Kontaktstellen
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
Gesetzliche Grundlage
Landing page
https://politikfinanzierung.efk.admin.ch/
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
8. September 2023
Räumliche Abdeckung
-
Aktualisierungsintervall
Weitere
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Projekt Parteifinanzierung