Sommaire

    1. opendata.swiss: Eine digitale Bibliothek für die Schweiz
    2. Open By Default: Die gesetzliche Verankerung von Open Data
    3. Die Geschäftstelle OGD: Operative Stütze von opendata.swiss

opendata.swiss: Eine digitale Bibliothek für die Schweiz

Das Portal opendata.swiss ist aus dem starken Bedürfnis heraus entstanden, die verborgenen Schätze öffentlicher Daten zugänglich zu machen.

Stellen Sie sich ein Land voller versteckter Truhen vor. Diese Truhen enthalten einzigartige Schätze: Wirtschaftszahlen, Gebirgskarten, Klimadaten und Tabellen zur Bildung oder zum Gesundheitswesen. Leider sind die Truhen aber verschlossen, stehen vergessen oder für den Grossteil der Bevölkerung unsichtbar in den digitalen Kellern der Behörden.

Eines Tages keimt eine Idee auf: Warum diese Schätze nicht für die Allgemeinheit erschliessen? Das Wissen wie in einer riesigen Bibliothek für alle frei und unkompliziert zugänglich machen? Aus dieser an sich simplen Idee wird rasch eine gemeinsame Vision. 2009 trägt die Vision erste Früchte.

2009 – Die Vision einer transparenteren Verwaltung

Im Jahr 2009 nimmt die Vision in den Gängen von Behörden und Innovationslabors Gestalt an: Verwaltungsdaten sollen öffentlich zugänglich gemacht werden. Es geht nicht einfach nur darum, Daten bereitzustellen, sondern die Transparenz zu erhöhen, Innovationen zu fördern und der Bevölkerung mehr Kontrolle zu geben.

Auf internationaler Ebene kommt der Stein ins Rollen. 2009 starten die USA unter Präsident Barack Obama die Initiative Data.gov. Open Government Data (OGD) werden zu einem Symbol für moderne Demokratie.

Und in der Schweiz? In der Schweiz heisst es zwischen 2010 und 2013 zunächst: beobachten, lernen, sich austauschen. Der Begriff «Open Data» beginnt auf Konferenzen, an Universitäten und in Institutionen zu kursieren. Im Jahr 2011 startet der Bundesrat das Projekt «Open Government Data». Das Interesse wächst. Jetzt sind Taten gefragt.

2013 – Das Pilotportal: Ein erster Schritt

Im September 2013 lanciert das Schweizerische Bundesarchiv zusammen mit Partnern wie dem BFS, swisstopo, MeteoSchweiz und der Nationalbibliothek anlässlich der Open Knowledge Conference in Genf das Pilotportal opendata.admin.ch.

Sechs Monate lang sammelt dieses experimentelle Portal eine erste Auswahl öffentlicher Datensätze. Auf der Grundlage dieser Tests und Erfahrungen soll anschliessend über eine mögliche Erweiterung des Portals zu einer nationalen Lösung entschieden werden.

2014 – Eine nationale Strategie: Die Schweiz verpflichtet sich

Der Pilot ist erfolgreich: Im Jahr 2014 verabschiedet der Bundesrat die OGD-Strategie 2014–2018. Zu ihren Grundpfeilern gehört die Schaffung eines dauerhaften, öffentlich zugänglichen, benutzerfreundlichen und föderativen nationalen Portals. Der Traum von der grossen digitalen Bibliothek für die Schweiz nimmt Gestalt an.

2015 – Das Projekt konkretisiert sich: Die Schweiz wird aktiv

Die Leitung des Projekts «Open Government Data»1 wird dem Bundesarchiv übertragen. Der Weg für eine stabile Plattform wird geebnet. Es geht nicht nur darum, die Truhen zu öffnen. Vielmehr sollen die Schätze allen zugänglich gemacht, gut geordnet und verständlich erklärt werden.

2016 – opendata.swiss entsteht: Die Bibliothek öffnet ihre Türen

Am 2. Februar 2016 wird ein neues Portal ins Leben gerufen: opendata.swiss. Es löst das Pilotportal opendata.admin.ch ab und wird zum digitalen Lesesaal der Schweiz. Nun muss dafür gesorgt werden, dass Schweizer Behördendaten in maschinenlesbaren, offenen Formaten zur freien Weiterverwendung publiziert werden.

Jede öffentliche Institution – Bund, Kantone, Gemeinden – kann ihre Daten veröffentlichen. Jede Person – ob Student, Forscherin, Journalist oder Unternehmerin – kann sie finden und frei nutzen.

2019 – Staffelübergabe: Die Sammlung wird erweitert

Das Portal wird unter die Leitung der eigens dafür geschaffenen Geschäftsstelle OGD gestellt, die dem Bundesamt für Statistik angegliedert ist. Die Datensammlung wird immer umfangreicher, das Publikum auch. Die Experimentierphase geht in den Aufbau eines digitalen Gemeinguts über. Tausende Daten stehen nun für Analysen, Innovationen, Visualisierungen, Artikel und Anwendungen frei zur Verfügung. Die Schweiz wird mit Zahlen, Karten und Grafiken neu erzählt.

Heute – Die Erfolgsgeschichte wird weitergeschrieben

opendata.swiss geht mit der Zeit und öffnet sich aktuellen Bereichen wie künstlicher Intelligenz, Bürgerbeteiligung, Datenjournalismus oder digitale Bildung.

Institutionen und Öffentlichkeit verwenden die Daten wie Tinte, um ihre gemeinsame Geschichte weiterzuschreiben: Sie dokumentieren die Schweiz der Vergangenheit, tragen zum besseren Verständnis der Gegenwart bei und gestalten die Zukunft mit.


Weitere Informationen:

  • Um zu verstehen, wie sich diese digitale Bibliothek in den Schweizer Rechtsrahmen einfügt und wie das Prinzip «open by default» juristisch festgeschrieben wurde, lesen Sie mehr zur gesetzlichen Verankerung in der nationalen Strategie.
  • Die Entstehungsgeschichte von opendata.swiss legt den Grundstein, aber wer sind die Akteure, die dieses Portal täglich am Leben erhalten und weiterentwickeln? Erfahren Sie mehr über die Rolle der Geschäftsstelle OGD

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Open By Default: Die gesetzliche Verankerung von Open Data

opendata.swiss lebt durch das positive Zusammenspiel von Vision, Gesetz und Betrieb. Im Folgenden werden die rechtlichen Grundlagen für die Weiterentwicklung des Projekts näher beleuchtet.

2014 untermauert die Schweiz ihr Engagement für offene Daten mit der Verabschiedung einer ersten nationalen Strategie für OGD (OGD-Strategie 2014–2018). Diese zielt darauf ab, Verwaltungsdaten auf Basis einer zentralen Infrastruktur für alle zugänglich zu machen. Ein wichtiger Meilenstein wird mit der Einführung des Portals opendata.swiss im Jahr 2016 erreicht, das einen zentralen Zugangspunkt zu öffentlichen Daten der Schweiz bietet. Darauf baut die zweite Strategie auf (OGD-Strategie 2019–2023), mit der die Verpflichtungen weiter verstärkt werden. In dieser Phase geht es darum dafür zu sorgen, dass Daten, die die Verwaltungseinheiten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufträge produzieren und bewirtschaften, unentgeltlich, zeitnah, in maschinenlesbarer Form und in einem offenen Format veröffentlicht werden. Vor allem aber führt diese Strategie die Idee ein, die OGD-Prinzipien rechtlich zu verankern und den freien Zugang zu Daten zu verallgemeinern.

Herausforderungen und mögliche Lösungswege

Trotz der Fortschritte werfen die Veröffentlichung und Nutzung von OGD viele Fragen auf, namentlich zu rechtlichen, ethischen und organisatorischen Aspekten. Es gibt zahlreiche Herausforderungen: institutionelle Vorbehalte, begrenzte Ressourcen oder Bedenken hinsichtlich der Vertraulichkeit. Um diese zu bewältigen und die Kontinuität der Anstrengungen zu gewährleisten, erarbeitet die Geschäftsstelle OGD den OGD-Masterplan 2024–2027. Dieser Massnahmenplan wird in Zusammenarbeit mit Nutzenden, Datenlieferanten und anderen Fachleuten gestaltet, namentlich im Rahmen von Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Gemeinden, staatsnahen Betrieben und der Zivilgesellschaft. Die Bundesämter können im Rahmen einer mehrwöchigen Ämterkonsultation Stellung nehmen. Dieser vielseitige Austausch bringt folgende Schwächen ans Licht: Verwaltungsdaten sind nur teilweise in Form von OGD verfügbar, mangelnde Datenkultur und Governance behindern ihre Veröffentlichung, das Prinzip «open by default» ist zu wenig bekannt und die Zugänglichkeit der Daten sowie der Austausch zwischen Nutzenden und Datenanbietenden birgt Verbesserungspotenzial.

Ein neues Gesetz für die Öffnung der Daten

Auf diesen Erkenntnissen fusst der Masterplan, der fünf strategische Stossrichtungen verfolgt: Verfügbarkeit, Qualität der Metadaten, Infrastruktur, bereichsübergreifende Synergien sowie Austausch zwischen Anbietenden und Nutzenden von OGD. Für jede Stossrichtung werden Ziele, Massnahmen und Indikatoren festgelegt, die den Verwaltungseinheiten dabei helfen sollen, sich mit den wichtigsten Prinzipien von OGD vertraut zu machen. Der Masterplan legt auch die Umsetzungsprioritäten für die Bundesverwaltung fest und gewährleistet gleichzeitig die internationale Kompatibilität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Bereich OGD.

Das Jahr 2024 markiert einen entscheidenden Wendepunkt für offene Daten in der Schweiz. Das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG), das die digitale Transformation lenken soll, tritt in Kraft und der begleitende Masterplan wird gestartet. Das EMBAG verankert das Prinzip «open by default», indem es die Öffnung von Verwaltungsdaten zur gesetzlichen Norm erhebt. Gemäss Artikel 10 des neuen Gesetzes müssen alle von den Behörden beschafften oder generierten Daten öffentlich zugänglich gemacht werden, sofern keine begründeten Ausnahmen vorliegen. Das EMBAG setzt den Verwaltungen eine Frist von drei Jahren, um die neuen Anforderungen vollständig zu erfüllen.

Schlussbemerkungen

Zusammen stellen das EMBAG und der OGD-Masterplan 2024–2027 einen wesentlichen Schritt für die Datengouvernanz dar. Gleichzeitig festigen sie die Position der Schweiz im internationalen Open-Data-Ökosystem und in einer digitalen Zukunft, die auf Transparenz und Innovation beruht.


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Die Geschäftstelle OGD: Operative Stütze von opendata.swiss

Hinter jeder Strategie und jedem Gesetz steht ein engagiertes Team. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Geschäftsstelle OGD vor, die das Open-Data-Abenteuer in der Schweiz täglich vorantreibt. Sie besteht aus einem kleinen, hochmotivierten Team mit vielfältigen Aktivitäten und Leistungen. Das ist ihre Geschichte:

Sie beginnt 2019 mit der Verlagerung des Portals opendata.swiss vom Schweizerischen Bundesarchiv zum Bundesamt für Statistik und der Einrichtung der Geschäftsstelle Open Government Data. Diese umfasst zunächst zwei Mitarbeitende und hat die Aufgabe, die OGD-Strategie für die gesamte öffentliche Verwaltung der Schweiz umzusetzen. Aufgrund ihrer Querschnittsfunktion ist sie dem Stab unterstellt und erarbeitet innovative Ansätze für die Verwaltung von Daten sowie die für Zusammenarbeit mit externen Partnern, insbesondere über soziale Medien. Die Aufgabe ist gewaltig und die Ressourcen sind begrenzt.

2021, zwei Jahre nach ihrer Entstehung, hat die Geschäftsstelle einen kritischen Punkt erreicht: Die Ressourcen gehen zur Neige und das Fortbestehen der Geschäftsstelle wird in Frage gestellt. Angesichts der strategischen Bedeutung offener Daten für den Bund bekräftigt das Generalsekretariat des EDI sein Vertrauen in die Geschäftsstelle, die so die Schaffung eines rechtlichen Rahmens mit neuem Schwung vorantreiben kann.

Parallel dazu sucht die Geschäftsstelle nach externen Ressourcen. Im Jahr 2022 gelingt es ihr dank ihrer Community, eine Partnerschaft mit der Digitalen Verwaltung Schweiz einzugehen, die ins Leben gerufen wurde, um Innovationen zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen Kantonen und Bund zu stärken. Dank dieser Partnerschaft kann das Team seine Kompetenzen erweitern und so die Partner noch besser unterstützen.

Mit der Einführung von Artikel 10 EMBAG im Jahr 2024, der sich spezifisch auf OGD bezieht, ist die Geschäftsstelle OGD nun nicht mehr nur für die technischen, sondern auch für die organisatorischen und rechtlichen Aspekte der Verwaltung von OGD zuständig und kann den Nutzerbedürfnissen voll und ganz gerecht werden. Dadurch wird sie zu einem wertvollen Kompetenzzentrum innerhalb der Bundesverwaltung.

 


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