- Zuletzt aktualisiert
- 27. August 2024
Beschreibung
Alle Tiere, die in einem bewilligten Schlachtbetrieb geschlachtet werden sollen, müssen vor der Schlachtung durch eine amtliche Vollzugsperson untersucht werden (Schlachttieruntersuchung). Nach der Schlachtung führen die damit beauftragten amtlichen Personen zudem eine Fleischuntersuchung durch. Die Ergebnisse der Untersuchungen zur Genusstauglichkeit werden in einer Fleischkontrolldatenbank (Fleko) erfasst. Basierend auf der standardisierten Erfassung von Befunden der Schlachttieruntersuchung, Genussuntauglichkeitsgründen und Teilkonfiskaten sind verbesserte Aussagen zur Lebensmittelsicherheit, zur Tiergesundheit und zum Tierschutz möglich. Die Daten der Fleischkontrolle werden jährlich für die Fleischkontrollstatistik ausgewertet und die Ergebnisse auf dem Dashboard des BLV veröffentlicht.
Ressourcen
Showcases
Zusätzliche Informationen
- Identifier
- Fleischkontrollstatistik@bundesamt-fur-lebensmittelsicherheit-und-veterinaerwesen-blv
- Publikationsdatum
- 27. August 2024
- Änderungsdatum
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- Konform mit
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- Publisher
- Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
- Kontaktstellen
- Kompetenzzentrum Daten (DCC)
- Sprachen
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- Englisch
- Deutsch
- Französisch
- Italienisch
- Weitere Informationen
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- Landing page
- https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/lebensmittel-und-ernaehrung/lebensmittelsicherheit/verantwortlichkeiten/fleischkontrolle.html
- Dokumentation
- -
- Zeitliche Abdeckung
- 1. Januar 2020
- Räumliche Abdeckung
- -
- Aktualisierungsintervall
- Jährlich
- Metadatenzugriff
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