Zuletzt aktualisiert
18. August 2023
Nutzungsbedingungen
Open use. Must provide the source.
Organisation
Kanton Basel-Stadt

Beschreibung

Als Leerwohnung gilt eine Wohnung, welche am Stichtag (1. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar ist und zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf angeboten wird. Folgende Wohnungen gelten nicht als Leerwohnungen: a) unbesetzt, aber bereits vermietet oder verkauft; b) unbesetzt, aber nicht zur Miete oder zum Verkauf angeboten; c) nicht mehr als Wohnung (Arztpraxen etc.) angeboten; d) einem beschränkten Personenkreis vorbehalten (z.B. Dienstwohnung); e) aus bau-, sanitätspolizeilichen oder richterlichen Gründen gesperrt; f) für weniger als drei Monate angeboten.

Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
100010@kanton-basel-stadt
Publikationsdatum
27. August 2020
Änderungsdatum
18. August 2023
Publisher
Statistisches Amt
Kontaktstellen
Fachstelle für OGD Basel-Stadt
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
https://www.statistik.bs.ch/zahlen/tabellen/9-bau-wohnungswesen/leerstand.html
Landing page
https://data.bs.ch/explore/dataset/100010/
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
-
Aktualisierungsintervall
Jährlich
Metadatenzugriff
API (JSON) XML herunterladen

Haben Sie Fragen?

Fragen Sie den Publisher direkt

Fachstelle für OGD Basel-Stadt