Last updated
August 18, 2023
Terms of use
Open use. Must provide the source.
Organization
Canton of Basel-City

Description

Als Leerwohnung gilt eine Wohnung, welche am Stichtag (1. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar ist und zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf angeboten wird. Folgende Wohnungen gelten nicht als Leerwohnungen: a) unbesetzt, aber bereits vermietet oder verkauft; b) unbesetzt, aber nicht zur Miete oder zum Verkauf angeboten; c) nicht mehr als Wohnung (Arztpraxen etc.) angeboten; d) einem beschränkten Personenkreis vorbehalten (z.B. Dienstwohnung); e) aus bau-, sanitätspolizeilichen oder richterlichen Gründen gesperrt; f) für weniger als drei Monate angeboten.

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Additional information

Identifier
100010@kanton-basel-stadt
Issued date
August 27, 2020
Modified date
August 18, 2023
Publisher
Statistisches Amt
Contact points
Fachstelle für OGD Basel-Stadt
Languages
Language independent
Further information
https://www.statistik.bs.ch/zahlen/tabellen/9-bau-wohnungswesen/leerstand.html
Landing page
https://data.bs.ch/explore/dataset/100010/
Documentation
Temporal coverage
-
Spatial coverage
-
Update interval
Annual
Metadata Access
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Fachstelle für OGD Basel-Stadt