Die Jugendstrafrechtspflege des Kantons Zürich besteht aus der Oberjugendanwaltschaft, fünf Jugendanwaltschaften sowie der Stelle für Mediation. Die Jugendanwaltschaften untersuchen und beurteilen sämtliche von Jugendlichen zwischen zehn und achtzehn Jahren begangenen Straftaten und sind für den Vollzug jugendstrafrechtlicher Schutzmassnahmen und Strafen verantwortlich.

Weitere Informationen: https://www.zh.ch/de/direktion-der-justiz-und-des-innern/jugendstrafrechtspflege.html

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  • Statistik der Jugendstrafrechtspflege des Kantons Zürich

    Oberjugendanwaltschaft Kanton Zürich

    Begehen Jugendliche zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr ein Delikt, gilt für sie das Jugendstrafrecht. Die Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich untersuchen und beurteilen...

    Zuletzt aktualisiert: 15. Juli 2024

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