Zuletzt aktualisiert
20. April 2023
Nutzungsbedingungen
Open use. Must provide the source.

Beschreibung

Begehen Jugendliche zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr ein Delikt, gilt für sie das Jugendstrafrecht. Die Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich untersuchen und beurteilen sämtliche Straftaten von Jugendlichen, die im Kanton Zürich wohnhaft sind. Ausserdem sind sie für den Vollzug jugendstrafrechtlicher Schutzmassnahmen und Strafen verantwortlich.

Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
544@oberjugendanwaltschaft-kanton-zuerich
Publikationsdatum
27. November 2019
Änderungsdatum
20. April 2023
Publisher
Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich
Kontaktstellen
Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich
Sprachen
Deutsch
Weitere Informationen
Landing page
https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/jugendstrafrecht/zahlen-fakten.html
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
1. Januar 2007 - 31. Dezember 2022
Räumliche Abdeckung
-
Aktualisierungsintervall
Jährlich
Metadatenzugriff
API (JSON) XML herunterladen

Haben Sie Fragen?

Fragen Sie den Publisher direkt

Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich