Zuletzt aktualisiert
15. Juli 2024
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Beschreibung

Begehen Jugendliche zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr ein Delikt, gilt für sie das Jugendstrafrecht. Die Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich untersuchen und beurteilen sämtliche Straftaten von Jugendlichen, die im Kanton Zürich wohnhaft sind. Ausserdem sind sie für den Vollzug jugendstrafrechtlicher Schutzmassnahmen und Strafen verantwortlich.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
544@oberjugendanwaltschaft-kanton-zuerich
Publikationsdatum
27. November 2019
Änderungsdatum
15. Juli 2024
Konform mit
-
Publisher
Kontaktstellen
Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich
Sprachen
Deutsch
Weitere Informationen
Landing page
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Dokumentation
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Zeitliche Abdeckung
1. Januar 2007 - 31. Dezember 2023
Räumliche Abdeckung
-
Aktualisierungsintervall
Jährlich
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