Beschreibung
Begehen Jugendliche zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr ein Delikt, gilt für sie das Jugendstrafrecht. Die Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich untersuchen und beurteilen sämtliche Straftaten von Jugendlichen, die im Kanton Zürich wohnhaft sind. Ausserdem sind sie für den Vollzug jugendstrafrechtlicher Schutzmassnahmen und Strafen verantwortlich.
Ressourcen
- XLS Schweizer-/Ausländeranteil bei Verurteilungen
- XLS Finanzieller Aufwand für Schutzmassnahmen
- XLS Art der Sanktion
- XLS Anzahl verzeigte Jugendliche
- XLS Anzahl Verurteilungen nach Geschlecht
- XLS Anzahl Delikte bei den Verurteilungen
- XLS Alter bei Eröffnung der Strafuntersuchung
- XLS Anzahl Personen mit mindestens einer...
- XLS Anzahl Jugendliche in einer Massnahme per...
Showcases
Zusätzliche Informationen
- Identifier
- 544@oberjugendanwaltschaft-kanton-zuerich
- Publikationsdatum
- 27. November 2019
- Änderungsdatum
- 15. Juli 2024
- Konform mit
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- Publisher
- Kontaktstellen
- Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich
- Sprachen
- Deutsch
- Weitere Informationen
- Landing page
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- Dokumentation
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- Zeitliche Abdeckung
- 1. Januar 2007 - 31. Dezember 2023
- Räumliche Abdeckung
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- Aktualisierungsintervall
- Jährlich
- Metadatenzugriff
- API (JSON) XML herunterladen