- Zuletzt aktualisiert
- 29. April 2025
- Organisation
- Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr
Beschreibung
Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) können zur Aufklärung von schweren Straftaten gestützt auf die Strafprozessordnung bzw. auf das Nachrichtendienstgesetz Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anordnen. Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) führt über diese Überwachungen eine Statistik gemäss Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe k Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF).
Die Artikel 269bis und 269ter der Strafprozessordnung ermöglichen zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs den Einsatz von besonderen technischen Geräten (IMSI-Catcher) bzw. Informatikprogrammen (GovWare). Die Anzahl Einsätze der besonderen technischen Geräte (IMSI-Catcher) beläuft sich auf 171 (gegenüber 160 im Vorjahr). Die besonderen Informatikprogramme wurden im Jahr 2024 12 Mal eingesetzt (im Vorjahr 9 Mal).
Ressourcen
Showcases
Zusätzliche Informationen
- Identifier
- ÜPF_IMSI_2024@dienst-ueberwachung-post-und-fernmeldeverkehr-uepf
- Publikationsdatum
- 29. April 2025
- Änderungsdatum
- -
- Konform mit
- https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2018/31/de#a16
- Publisher
- Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF)
- Kontaktstellen
- Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr ÜPF
- Sprachen
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- Englisch
- Deutsch
- Französisch
- Italienisch
- Weitere Informationen
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- Landing page
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- Dokumentation
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- Zeitliche Abdeckung
- 1. Januar 2024 - 31. Dezember 2024
- Räumliche Abdeckung
- CH
- Aktualisierungsintervall
- Jährlich
- Metadatenzugriff
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Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr ÜPF