Zuletzt aktualisiert
6. April 2021
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SERVICE

Beschreibung

Seit Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes (SR 732.1, KEG) und der Safeguardsverordnung (SR 732.12) müssen alle Kernmaterialbestände im Ausland, welche sich in Schweizer Besitz befinden, jährlich den Aufsichtsbehörden gemeldet werden (Art. 18 Safeguardsverordnung). Kernmaterial im Besitz der Betreiber der Schweizer Kernanlagen befindet sich in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, und Schweden. Die Veränderungen der Bestände ergeben sich aus der Beschaffung und Verarbeitung von Uran zu Brennelementen; diese hängen von wirtschaftlichen und betrieblichen Anforderungen ab. Das Bundesamt für Energie veröffentlicht diese Bestandeszahlen.

Zusätzliche Informationen

Identifier
Publikationsdatum
12. Dezember 2017
Änderungsdatum
6. April 2021
Sprachen
Sprachunabhängig
Zugangs-URL
https://pubdb.bfe.admin.ch/de/suche?keywords=398
Dateigrösse
-
Format
SERVICE
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