Description
Seit Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes (SR 732.1, KEG) und der Safeguardsverordnung (SR 732.12) müssen alle Kernmaterialbestände im Ausland, welche sich in Schweizer Besitz befinden, jährlich den Aufsichtsbehörden gemeldet werden (Art. 18 Safeguardsverordnung). Kernmaterial im Besitz der Betreiber der Schweizer Kernanlagen befindet sich in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, und Schweden. Die Veränderungen der Bestände ergeben sich aus der Beschaffung und Verarbeitung von Uran zu Brennelementen; diese hängen von wirtschaftlichen und betrieblichen Anforderungen ab. Das Bundesamt für Energie veröffentlicht diese Bestandeszahlen.
Additional information
- Identifier
- Issued date
- December 12, 2017
- Modified date
- April 6, 2021
- Languages
- Language independent
- Access URL
- https://pubdb.bfe.admin.ch/de/suche?keywords=398
- File size
- -
- Format
- SERVICE -