Beschreibung

Jede Rodung wird per Gesuch beantragt. Die zuständige Behörde (Bund oder Kanton) prüft die Gesuche. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Rodung per Genehmigung oder Verfügung bewilligt werden. Die Rodungsbewilligung berechtigt den Gesuchsteller zur Zweckentfremdung des Waldbodens. Für jede Rodung ist Rodungsersatz zu leisten. Der Rodungsersatz besteht üblicherweise aus Realersatz in derselben Gegend. In gewissen Fällen können anstelle von Realersatz auch Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden. Ein Rodungsvorhaben kann die oben genannten Formen von Rodungsersatz kombinieren. Die Geodaten werden als Polygone erfasst. Zusätzlich werden wichtige Angaben wie z.B. Fristen, Massnahmen, Zweck oder Abschlussdatum als Attribut erfasst. Die vorliegenden Geodaten haben keine rechtliche Verbindlichkeit. Gültig sind die genehmigten Ro-dungsakten. Der Datensatz umfasst Rodungen und Rodungsersatz seit 1.1.2020. Es gibt keine Gewähr auf Vollständigkeit und Genauigkeit in den Polygonen.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
8b1343ac-8596-40cd-b3a1-fbee75874353@amt-fuer-geoinformation-des-kantons-bern
Publikationsdatum
8. Januar 2026
Änderungsdatum
1. März 2024
Konform mit
-
Publisher
Amt für Wald und Naturgefahren
Kontaktstellen
bernadette.blaettler@be.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
geocat.ch Permalink
Landing page
https://www.agi.dij.be.ch/de/start/geoportal/geodaten/detail.html?type=geoproduct&code=RODUNGEN
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Kanton Bern (reduziert)
Aktualisierungsintervall
Jährlich
Metadatenzugriff
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