Zuletzt aktualisiert
5. Dezember 2023
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Beschreibung

Die Planungszone (Art. 27 RPG) bezeichnet ein Gebiet, in dem Nutzungspläne erlassen oder geändert werden müssen. Die Planungszone wird von einer Behörde erlassen und ist sofort mit deren Erlass rechtswirksam. In einem mit Planungszone bezeichnetem Gebiet darf nichts unternommen werden, das die (zukünftige) Nutzungsplanung präjudizieren würde.

Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
c18d3fdd-4182-4349-a31c-a0f893bdf8bd@amt-geoinformation-kanton-schaffhausen
Publikationsdatum
5. Dezember 2023
Änderungsdatum
5. Dezember 2023
Publisher
Planungs- und Naturschutzamt
Kontaktstellen
pna.planung@sh.ch
Sprachen
Deutsch
Weitere Informationen
Landing page
https://www.geocat.ch/geonetwork/srv/ger/catalog.search#/metadata/c18d3fdd-4182-4349-a31c-a0f893bdf8bd
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Schaffhausen
Aktualisierungsintervall
Unregelmässig
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pna.planung@sh.ch