- Zuletzt aktualisiert
- 10. April 2025
- Organisation
- Amt für Geoinformation Kanton Schaffhausen
- Kategorien
- Regionen und Städte, Umwelt
Beschreibung
Die Planungszone (Art. 27 RPG) bezeichnet ein Gebiet, in dem Nutzungspläne erlassen oder geändert werden müssen. Die Planungszone wird von einer Behörde erlassen und ist sofort mit deren Erlass rechtswirksam. In einem mit Planungszone bezeichnetem Gebiet darf nichts unternommen werden, das die (zukünftige) Nutzungsplanung präjudizieren würde.
Ressourcen
Showcases
Zusätzliche Informationen
- Identifier
- c18d3fdd-4182-4349-a31c-a0f893bdf8bd@amt-geoinformation-kanton-schaffhausen
- Publikationsdatum
- 13. Mai 2020
- Änderungsdatum
- 10. April 2025
- Konform mit
- -
- Publisher
- Planungs- und Naturschutzamt
- Kontaktstellen
- pna.planung@sh.ch
- Sprachen
- Deutsch
- Weitere Informationen
- Landing page
- https://geodienste.ch/
- Dokumentation
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- Zeitliche Abdeckung
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- Räumliche Abdeckung
- Kanton Schaffhausen
- Aktualisierungsintervall
- Unregelmässig
- Metadatenzugriff
- API (JSON) XML herunterladen