Zuletzt aktualisiert
10. April 2025
Nutzungsbedingungen
Freie Nutzung

Beschreibung

Die Planungszone (Art. 27 RPG) bezeichnet ein Gebiet, in dem Nutzungspläne erlassen oder geändert werden müssen. Die Planungszone wird von einer Behörde erlassen und ist sofort mit deren Erlass rechtswirksam. In einem mit Planungszone bezeichnetem Gebiet darf nichts unternommen werden, das die (zukünftige) Nutzungsplanung präjudizieren würde.

Ressourcen

Showcases

Zusätzliche Informationen

Identifier
c18d3fdd-4182-4349-a31c-a0f893bdf8bd@amt-geoinformation-kanton-schaffhausen
Publikationsdatum
13. Mai 2020
Änderungsdatum
10. April 2025
Konform mit
-
Publisher
Planungs- und Naturschutzamt
Kontaktstellen
pna.planung@sh.ch
Sprachen
Deutsch
Weitere Informationen
Landing page
https://geodienste.ch/
Dokumentation
-
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Kanton Schaffhausen
Aktualisierungsintervall
Unregelmässig
Metadatenzugriff
API (JSON) XML herunterladen