Zuletzt aktualisiert
5. Dezember 2023
Nutzungsbedingungen
Open use. Must provide the source.
Format
WFS

Beschreibung

Die Planungszone (Art. 27 RPG) bezeichnet ein Gebiet, in dem Nutzungspläne erlassen oder geändert werden müssen. Die Planungszone wird von einer Behörde erlassen und ist sofort mit deren Erlass rechtswirksam. In einem mit Planungszone bezeichnetem Gebiet darf nichts unternommen werden, das die (zukünftige) Nutzungsplanung präjudizieren würde.

Zusätzliche Informationen

Identifier
Publikationsdatum
5. Dezember 2023
Änderungsdatum
5. Dezember 2023
Sprachen
Deutsch
Zugangs-URL
https://geodienste.ch/db/planungszonen_v1_1_0/deu?SERVICE=WFS&REQUEST=GetCapabilities
Dateigrösse
-
Format
WFS
-