Last updated
July 8, 2025
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Categories
Energy

Description

Die Referenz-Marktpreise sind massgebend für die Festlegung der gleitenden Marktprämie als Differenz zwischen Vergütungssatz und Referenz-Marktpreis. Der Referenz-Marktpreis für die gleitende Marktprämie entspricht dem Referenz-Marktpreis nach Artikel 15 EnFV, zuzüglich eines Preises für die Herkunftsnachweise. Der Preis für die Herkunftsnachweise für Photovoltaikanlagen in der gleitenden Marktprämie wird jeweils anhand der Preise, die in der Schweiz im Vorjahr für Herkunftsnachweise für Photovoltaikanlagen durchschnittlich von den Netzbetreibern bezahlt wurden, berechnet. Das BFE setzt den Preis für das ganze laufende Jahr fest. Der Preis für die Herkunftsnachweise für Wasserkraft-, Biomasse- und Windenergieanlagen wird anhand eines Prozentsatzes des Referenz-Marktpreises nach Artikel 15 EnFV berechnet. Der Prozentsatz beträgt: für Wasserkraftanlagen: 5 Prozent, für Biomasse- und Windenergieanlagen: 10 Prozent. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Publikation: jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende.

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Identifier
BFE-DS-141@bundesamt-fur-energie-bfe
Issued date
July 8, 2025
Modified date
-
Conforms to
-
Publisher
Swiss Federal Office of Energy (SFOE)
Contact points
Languages
Language independent
Further information
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/766/fr#art_30_a_quinquies
Landing page
https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/foerderung/erneuerbare-energien/foerderung-biomasse.html/
Documentation
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Temporal coverage
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Spatial coverage
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Update interval
Quarterly
Metadata Access
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