Zuletzt aktualisiert
26. November 2025
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Freie Nutzung

Beschreibung

Der Artikel 32c Abs. 2 USG verpflichtet die Kantone, einen öffentlich zugänglichen Kataster der belasteten Standorte zu erstellen. Die Verordnung vom 26. August 1998 über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung; AltlV) definiert den Begriff "belasteter Standort" (Ablagerungsstandorte, Betriebsstandorte, Unfallstandorte) und legt die Art und Weise fest, wie diese Kataster erstellt und geführt werden soll und welchen Inhalt er aufzuweisen hat.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
ur-1777@geoinformation-kanton-uri
Publikationsdatum
26. November 2025
Änderungsdatum
26. November 2025
Konform mit
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Publisher
Amt für Umwelt Kt. Uri
Kontaktstellen
mail@lisag.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
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Dokumentation
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Zeitliche Abdeckung
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Räumliche Abdeckung
Canton of Uri (UR)
Aktualisierungsintervall
-
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