Zuletzt aktualisiert
5. Dezember 2023
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Beschreibung

Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden. Gefahrenhinweiskarten sind weniger aussagekräftig wie Gefahrenkarten und bilden die Hochwassergefährdung ausserhalb der Siedlungsgebiete ab. Die Gefahrenhinweiskarten wurden 2022 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet und auf die Gefahrenkarten abgestimmt. Nebst den üblichen Hinweisflächen für ein Extremhochwasser (EHQ) wurde zusätzlich eine Intensitätskarte für die Jährlichkeit HQ100 erstellt. Die «Gefahrenhinweiskarte HQ100» unterscheidet die drei Intensitätsstufen schwach, mittel und stark, so dass damit grobe Angaben zur Wassertiefe bzw. Fliessgeschwindigkeit gemacht werden können. Die «Gefahrenhinweiskarte EHQ» macht keine Aussage zur Intensität, sondern unterscheidet lediglich zwischen «betroffen» und «nicht betroffen». Auch die Gefahrenhinweiskarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt und bei Bauvorhaben berücksichtigt werden.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
e956053c-5876-4571-b32b-fb1d57ef04a2@amt-geoinformation-kanton-schaffhausen
Publikationsdatum
5. Dezember 2023
Änderungsdatum
5. Dezember 2023
Publisher
Tiefbau Schaffhausen Gewässer und Materialabbau
Kontaktstellen
juerg.sturzenegger@sh.ch
Sprachen
Deutsch
Weitere Informationen
Landing page
https://www.geocat.ch/geonetwork/srv/ger/catalog.search#/metadata/e956053c-5876-4571-b32b-fb1d57ef04a2
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Schaffhausen
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