Zuletzt aktualisiert
27. Januar 2026
Nutzungsbedingungen
Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht.

Beschreibung

Die Nachführungsgeometerin beziehungsweise der Nachführungsgeometer hat die Aufgabe, die Daten der amtlichen Vermessung (AV) laufend nachzuführen, Änderungen an Grundstücksgrenzen auszuführen, Pläne für das Grundbuch zu erstellen und auf Verlangen Einsicht in die Daten oder Auskünfte zu erteilen. Jede Gemeinde im Kanton Bern verfügt über eine zuständige Nachführungsgeometerin oder einen zuständigen Nachführungsgeometer. Diese werden jeweils für acht Jahre durch die Gemeindebehörden gewählt – mit Ausnahme der Städte Bern und Biel/Bienne, wo die Nachführung mittels einer Dienstanweisung einem patentierten Ingenieur-Geometer oder einer patentierten Ingenieur-Geometerin übertragen wird.

Ressourcen

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Zusätzliche Informationen

Identifier
db18f6eb-467a-47eb-88d1-ccd3b97b7106@amt-fuer-geoinformation-des-kantons-bern
Publikationsdatum
26. Februar 2026
Änderungsdatum
27. Januar 2026
Konform mit
-
Publisher
Amt für Geoinformation
Kontaktstellen
info.agi@be.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
geocat.ch Permalink
Landing page
https://www.agi.dij.be.ch/de/start/geoportal/geodaten/detail.html?type=geoproduct&code=ADMNFG
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Kanton Bern
Aktualisierungsintervall
Unregelmässig
Metadatenzugriff
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