Beschreibung

Nach dem Inkrafttreten des neuen Heilmittelgesetzes (HMG, SR 812.21) und der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV, 812.212.1) werden Betriebsbewilligungen seit dem 1. Januar 2019 gemäss neuem Recht erteilt. Die Betriebsbewilligungsinhaber nach neuem Recht werden in der folgenden Liste aufgeführt:

«Betriebsbewilligungen nach neuem Recht».

Betriebsbewilligungen, die nach altem Recht erteilt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Die Bewilligungsinhaber nach altem Recht werden in der folgenden Liste aufgeführt:

«Betriebsbewilligungen nach altem Recht».

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