Zuletzt aktualisiert
16. Juli 2024
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Beschreibung

Verbindungsachsen von nationaler und kantonaler Bedeutung, Richtplankapitel L 2.6. Die Behörden beachten die Durchgängigkeit der Verbindungsachsen und überregionalen Ausbreitungsachsen bei Planungen und bei der Realisierung von Vorhaben. Die Verbindungsachsen werden im Richtplan festgesetzt. Zwischen 2020 und 2021 wurden die Wildtierkorridore und Ausbreitungsachsen gesamthaft überprüft. Der Aktualisierte Grundlagenbericht Wildtierkorridore (2023) stellt die neuen fachlichen Grundlagen gemäss Art. 6 RPG für den Richtplan dar. Gemäss Besprechung vom 20.11.2024 wurde aufgrund von Fehlinterpretation des Begriffes 'Korridore' neu der Begriff 'Verbindungsachse' verwendet. Noch abzugleichen mit Richtplananpassung.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
7df4994e-40b9-4287-8b76-a613f876180b-6571@agis_service_center
Publikationsdatum
1. Juni 2022
Änderungsdatum
16. Juli 2024
Konform mit
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Publisher
Abteilung Landschaft und Gewässer
Kontaktstellen
alg@ag.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
geocat.ch Permalink
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Dokumentation
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Zeitliche Abdeckung
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Räumliche Abdeckung
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Aktualisierungsintervall
Unregelmässig
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