- Zuletzt aktualisiert
- 27. Juni 2024
- Organisation
- Bundesamt für Energie BFE
Beschreibung
Seit dem 1. Januar 2020 gelten in der Schweiz - analog zur EU - CO2-Emissionsvorschriften für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper. Sie verpflichten die Schweizer Auto-Importeure, die Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen Lieferwagen und leichte Sattelschlepper zu senken. Bis Ende 2022 müssen diese im Durchschnitt auf 147 Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt werden müssen. Im Zuge der Umstellung des Messverfahrens der CO2-Emissionen, wurde der CO2-Zielwert per 1. Januar 2021 von 147 g CO2/km, auf 186 g CO2/km angepasst.
Aufgrund dieser Umstellung erfahren einige Attribute einen Bruch in der Zeitreihe (Bruch zwischen den Referenzjahren 2020 und 2021). Die Vergleichbarkeit nachfolgender Attribute ist auf der Zeitachse somit nicht oder nur bedingt gewährleistet (CO2, CO2_Massgebend, Ziel, Ziel_Abw, Sanktion_Final, gSC_Beansprucht, gSC_Reserve). Überschreitungen der Zielvorgabe werden mit einer Sanktionsabgabe gebüsst. Kurzbericht über die Vollzugsresultate des Vorjahres inkl. aggregierten Kennzahlen. Datengrundlage sind Zulassungsdaten (MOFIS), ergänzt um technische Daten (Typengenehmigungsdatenbank TARGA und vom ASTRA eigens erfasst Daten) sowie Verknüpfungen mit Daten zu registrierten Grossimporteuren.
Rechtsgrundlage: CO2-Verordnung, Art. 36, Abs. 3
Ressourcen
Showcases
Zusätzliche Informationen
- Identifier
- ogd61@bundesamt-fur-energie-bfe
- Publikationsdatum
- 2. Juli 2021
- Änderungsdatum
- 27. Juni 2024
- Konform mit
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- Publisher
- Bundesamt für Energie BFE
- Kontaktstellen
- Bundesamt für Energie BFE
- Sprachen
- Sprachunabhängig
- Weitere Informationen
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- Landing page
- https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/effizienz/mobilitaet/CO2-emissionsvorschriften-fuer-neufahrzeuge/lieferwagen-und-leichte-sattelschlepper.html
- Dokumentation
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- Zeitliche Abdeckung
- 1. Januar 2020 - 31. Dezember 2023
- Räumliche Abdeckung
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- Aktualisierungsintervall
- Jährlich
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