Zuletzt aktualisiert
5. Juni 2024
Nutzungsbedingungen
Open use
Format
XLS

Beschreibung

Begehen Jugendliche zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr ein Delikt, gilt für sie das Jugendstrafrecht. Die Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich untersuchen und beurteilen sämtliche Straftaten von Jugendlichen, die im Kanton Zürich wohnhaft sind. Ausserdem sind sie für den Vollzug jugendstrafrechtlicher Schutzmassnahmen und Strafen verantwortlich.

Zusätzliche Informationen

Identifier
Publikationsdatum
28. November 2019
Änderungsdatum
5. Juni 2024
Sprachen
Deutsch
Zugangs-URL
https://www.web.statistik.zh.ch/ogd/daten/ressourcen/KTZH_00000544_00001032.csv
Download-URL
https://www.web.statistik.zh.ch/ogd/daten/ressourcen/KTZH_00000544_00001032.csv
Dateigrösse
280.0 B
Format
XLS
Dokumentation