Zuletzt aktualisiert
20. April 2023
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Format
XLS

Beschreibung

Begehen Jugendliche zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr ein Delikt, gilt für sie das Jugendstrafrecht. Die Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich untersuchen und beurteilen sämtliche Straftaten von Jugendlichen, die im Kanton Zürich wohnhaft sind. Ausserdem sind sie für den Vollzug jugendstrafrechtlicher Schutzmassnahmen und Strafen verantwortlich.

Zusätzliche Informationen

Identifier
Publikationsdatum
28. November 2019
Änderungsdatum
20. April 2023
Sprachen
Sprachunabhängig
Zugangs-URL
https://www.web.statistik.zh.ch/ogd/daten/ressourcen/KTZH_00000544_00001032.csv
Download-URL
https://www.web.statistik.zh.ch/ogd/daten/ressourcen/KTZH_00000544_00001032.csv
Dateigrösse
265.0 B
Format
XLS
Dokumentation