Zuletzt aktualisiert
8. Januar 2026
Nutzungsbedingungen
Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht.

Beschreibung

Wildruhezonen sind für Säugetiere und Vögel wichtige Gebiete, in denen die Bedürfnisse der Wildtiere im Vordergrund stehen. Sie dienen gemäss Jagdgesetz (Art. 7 Abs. 4 des JSG) der Vermeidung übermässiger Störung als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Wildruhezonen dürfen während bestimmten Jahreszeiten - oder in einzelnen Fällen während des ganzen Jahres - nicht oder nur beschränkt für Freizeitaktivitäten genutzt werden.

Ressourcen

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Zusätzliche Informationen

Identifier
1150be64-14f0-45e7-bcf8-18d80971ba6f@amt-fuer-geoinformation-des-kantons-bern
Publikationsdatum
29. Januar 2026
Änderungsdatum
8. Januar 2026
Konform mit
-
Publisher
Amt für Landwirtschaft und Natur - Jagdinspektorat
Kontaktstellen
info.ji@be.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
geocat.ch Permalink
Landing page
https://www.agi.dij.be.ch/de/start/geoportal/geodaten/detail.html?type=geoproduct&code=WILDRZ
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Kanton Bern (erweitert)
Aktualisierungsintervall
Jährlich
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