Zuletzt aktualisiert
19. November 2025
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Beschreibung

Lage und angrenzende Bereiche gemäss Störfallverordnung im Bereich Kantonsstrassen und Nationalstrassen (Bundesamt für Strassen ASTRA) Die Störfallverordnung (StFV, SR 814.012) bezweckt den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen. Sie regelt das eigenverantwortliche Umsetzen von Sicherheitsmassnahmen durch die Inhaber eines Verkehrswegs, eines Betriebs oder einer Rohrleitungsanlage und das Kontroll- und Beurteilungsverfahren durch die Behörden. Der Störfallverordnung sind Durchgangsstrassen gemäss Durchgangsstrassenverordnung unterstellt, auf welchen gefährliche Güter nach der Verordnung vom 17. April 1985 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) oder den entsprechenden internationalen Übereinkommen (ADR) transportiert oder umgeschlagen werden. Gemäss Artikel 1 der Durchgangsstrassenverordnung sind Durchgangsstrassen für den allgemeinen Durchgangsverkehr offen. Es sind dies Autobahnen, Autostrassen und Hauptstrassen. Der Inhalt der Kantonsstrassen bezieht sich auf das Prognosemodell KVM_AG 15/40 und folgende. Der Schwellenwert für die Zuteilung eines Konsultationsbereiches beträgt 20'000 Fahrzeuge pro Tag. Beim Inhalt der Nationalstrassen handelt es sich um eine manuell nachgeführte Kopie des Geobasisdatensatzes ID 211.1 des ASTRA.

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Identifier
3d633f4c-4540-4286-b2fc-00ad647a91df-6571@agis_service_center
Publikationsdatum
2. Mai 2015
Änderungsdatum
19. November 2025
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Amt für Verbraucherschutz
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Sprachen
Sprachunabhängig
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