Zuletzt aktualisiert
31. Dezember 2020
Nutzungsbedingungen
Freie Nutzung
Kategorien
Umwelt

Beschreibung

Gemäss Art. 46 Abs. 1 GSchG hat der Bund die Aufgabe, das GSchG und somit auch den Vollzug der Restwassersanierung nach Art. 80 ff. GSchG zu beaufsichtigen. Ebenso ist er gemäss Art. 50 GSchG verpflichtet, die Öffentlichkeit über den Gewässerschutz und den Zustand der Gewässer zu informieren.

Auf diesem Hintergrund hat das BAFU bereits mehrmals bei den kantonalen Gewässerschutzfachstellen eine Umfrage gestartet mit der Bitte, über den Stand der Restwassersanierung unterhalb von Wasserentnahmen zur Wasserkraftnutzung Auskunft zu geben.

Die Ergebnisse dieser Umfragen wurden jeweils in einem Kurzbericht zusammengestellt und stehen über nachfolgende Weblinks zum Herunterladen zur Verfügung.

Ressourcen

Showcases

Zusätzliche Informationen

Identifier
27dfeb08-8cbe-49c8-9d09-ce1f2f145384@bundesamt-fur-umwelt-bafu
Publikationsdatum
1. Juli 2011
Änderungsdatum
31. Dezember 2020
Konform mit
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Publisher
Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Kontaktstellen
Bundesamt für Umwelt / Abteilung Wasser
Sprachen
  • Deutsch
  • Französisch
Weitere Informationen
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Landing page
https://www.bafu.admin.ch/bafu/fr/home/themes/eaux/valorisation-et-protection-des-eaux/debits-residuels/assainissement-des-debits-residuels-au-sens-de-lart--80-ss-leaux.html
Dokumentation
-
Zeitliche Abdeckung
1. Juli 2011 - 31. Dezember 2020
Räumliche Abdeckung
Schweiz
Aktualisierungsintervall
Unregelmässig
Metadatenzugriff
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