- Zuletzt aktualisiert
- 7. März 2025
- Organisation
- Kanton Solothurn
- Kategorien
- Regionen und Städte, Umwelt
Beschreibung
Die kantonale Verordnung über Abstimmungs- und Wahlplakate (BGS 113.114) regelt das Plakatieren und die Werbung bei Abstimmungen und Wahlen. Grundsätzlich ist das Aufstellen und Anbringen von Abstimmungs- und Wahlplakaten auf oder an öffentlichem Grund, der im Gemeingebrauch steht, im Rahmen der Verordnung bewilligungsfrei. Die Gemeinden können jedoch Standorte bezeichnen, an denen sie das Plakatieren erlauben oder verbieten.
Ressourcen
Showcases
Zusätzliche Informationen
- Identifier
- 36ae93e0-a152-4e60-ad86-626dba4187c6@kanton_solothurn
- Publikationsdatum
- 7. März 2025
- Änderungsdatum
- 7. März 2025
- Konform mit
- -
- Publisher
- Staatskanzlei
- Kontaktstellen
- kanzlei@sk.so.ch
- Sprachen
- Deutsch
- Weitere Informationen
- geocat.ch Permalink
- Landing page
- https://data.geo.so.ch?filter=ch.so.sk.plakatstandorte
- Dokumentation
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- Zeitliche Abdeckung
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- Räumliche Abdeckung
- Kanton Solothurn (SO)
- Aktualisierungsintervall
- Kontinuierlich
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