Zuletzt aktualisiert
7. März 2025
Nutzungsbedingungen
Freie Nutzung
Organisation
Kanton Solothurn

Beschreibung

Die kantonale Verordnung über Abstimmungs- und Wahlplakate (BGS 113.114) regelt das Plakatieren und die Werbung bei Abstimmungen und Wahlen. Grundsätzlich ist das Aufstellen und Anbringen von Abstimmungs- und Wahlplakaten auf oder an öffentlichem Grund, der im Gemeingebrauch steht, im Rahmen der Verordnung bewilligungsfrei. Die Gemeinden können jedoch Standorte bezeichnen, an denen sie das Plakatieren erlauben oder verbieten.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
36ae93e0-a152-4e60-ad86-626dba4187c6@kanton_solothurn
Publikationsdatum
7. März 2025
Änderungsdatum
7. März 2025
Konform mit
-
Publisher
Staatskanzlei
Kontaktstellen
kanzlei@sk.so.ch
Sprachen
Deutsch
Weitere Informationen
geocat.ch Permalink
Landing page
https://data.geo.so.ch?filter=ch.so.sk.plakatstandorte
Dokumentation
-
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Kanton Solothurn (SO)
Aktualisierungsintervall
Kontinuierlich
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