Zuletzt aktualisiert
6. Mai 2025
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Beschreibung

Festgesetzte Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung im Richtplan 2011 Kapitel L 2.5 Naturschutzgebiete. Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung (NkB) dienen der Sicherung biologisch hochwertiger Flächen sowie dem Arten- und Biotopschutz. Diese Flächen weisen die grösste Artenvielfalt und den grössten Anteil an bedrohten und seltenen Arten im Kanton auf. Der grundeigentumsverbindliche Schutz der NkB wird durch die Gemeinden in der Nutzungsplanung sichergestellt. Die Richtplan 2011 Gesamtkarte wurde am 20. September 2011 vom Grossen Rat beschlossen.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
19eb263c-f8f5-45d9-9161-8a8a8f4ca61b-6571@agis_service_center
Publikationsdatum
1. September 2010
Änderungsdatum
6. Mai 2025
Konform mit
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Publisher
Abteilung Raumentwicklung
Kontaktstellen
raumentwicklung@ag.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
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