Zuletzt aktualisiert
29. Mai 2024
Nutzungsbedingungen
Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht.

Beschreibung

Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern oder abgeben, benötigen eine Bewilligung. Diese erteilt die zuständige kantonale Vollzugsbehörde. Mit der Bewilligung verknüpft ist die Möglichkeit, in die EU zu exportieren.

Ressourcen

Showcases

Zusätzliche Informationen

Identifier
lebensmittelbetriebe@bundesamt-fur-lebensmittelsicherheit-und-veterinaerwesen-blv
Publikationsdatum
29. Mai 2024
Änderungsdatum
-
Konform mit
-
Publisher
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Kontaktstellen
Kompetenzzentrum Daten (DCC)
Sprachen
  • Englisch
  • Deutsch
  • Französisch
  • Italienisch
Weitere Informationen
-
Landing page
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/lebensmittel-und-ernaehrung/rechts-und-vollzugsgrundlagen/bewilligung-und-meldung/listen-bewilligter-betriebe.html
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
1. Januar 2013
Räumliche Abdeckung
-
Aktualisierungsintervall
Kontinuierlich
Metadatenzugriff
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