Zuletzt aktualisiert
3. März 2023
Nutzungsbedingungen
Freie Nutzung

Beschreibung

Der Kanton (kantonale Vollzugsbehörde) ist nach Art. 37 (LSV) verpflichtet, für seine Strassen einen Lärmbelastungskataster zu führen und diesen periodisch zu aktualisieren. Der Lärmbelastungskataster für Haupt- und übrige Strassen ist ein wichtiges Informations- und Planungsinstrument für die Behörden in der Raumplanung und in der Beurteilung des Umweltzustand Lärmbelastung. Dargestellt werden die Belastungsgrenzwerte für die Beurteilung des Lr Tag.

Ressourcen

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Zusätzliche Informationen

Identifier
ur-2009@geoinformation-kanton-uri
Publikationsdatum
3. März 2023
Änderungsdatum
3. März 2023
Konform mit
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Publisher
Amt für Tiefbau Kt. Uri
Kontaktstellen
mail@lisag.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
Landing page
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Dokumentation
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Zeitliche Abdeckung
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Räumliche Abdeckung
Canton of Uri (UR)
Aktualisierungsintervall
-
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