Zuletzt aktualisiert
26. September 2023
Nutzungsbedingungen
Open use. Must provide the source.
Format
ZIP

Beschreibung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) übt die Aufsicht aus über die Versicherer, welche die soziale Krankenversicherung, d.h. die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die freiwillige Taggeldversicherung anbieten. Die Aufsichtstätigkeit ist seit dem 1. Januar 2016 im neuen Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) geregelt. Das BAG ist dafür verantwortlich, dass die Versicherer das Krankenversicherungsgesetz (KVG) einheitlich anwenden. Die Prämien der Versicherer werden vom BAG geprüft und genehmigt. Vor ihrer Genehmigung dürfen die Prämien weder veröffentlicht noch angewandt werden.

Zusätzliche Informationen

Identifier
Publikationsdatum
26. September 2013
Änderungsdatum
26. September 2023
Sprachen
Sprachunabhängig
Zugangs-URL
https://bag-files.opendata.swiss/owncloud/index.php/s/JtGQs8Bkp61oCL1
Download-URL
https://bag-files.opendata.swiss/owncloud/index.php/s/JtGQs8Bkp61oCL1
Dateigrösse
36.1 MB
Format
ZIP
-