Beschreibung
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) übt die Aufsicht aus über die Versicherer, welche die soziale Krankenversicherung, d.h. die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die freiwillige Taggeldversicherung anbieten. Die Aufsichtstätigkeit ist seit dem 1. Januar 2016 im neuen Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) geregelt. Das BAG ist dafür verantwortlich, dass die Versicherer das Krankenversicherungsgesetz (KVG) einheitlich anwenden. Die Prämien der Versicherer werden vom BAG geprüft und genehmigt. Vor ihrer Genehmigung dürfen die Prämien weder veröffentlicht noch angewandt werden.
Zusätzliche Informationen
- Identifier
- Publikationsdatum
- 26. September 2013
- Änderungsdatum
- 26. September 2024
- Sprachen
- Sprachunabhängig
- Zugangs-URL
- https://bag-files.opendata.swiss/owncloud/index.php/s/u2aarenWVwasklB
- Download-URL
- https://bag-files.opendata.swiss/owncloud/index.php/s/u2aarenWVwasklB
- Dateigrösse
- 76.0 KB
- Format
- XLS
- Dokumentation
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