Zuletzt aktualisiert
1. April 2021
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Beschreibung

Personen im Ausland bedürfen für den Erwerb von Grundstücken einer Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde. Der Erwerb einer Ferienwohnung oder einer Wohneinheit in einem Aparthotel kann nur dann bewilligt werden, wenn sich die Wohnung in einem vom Kanton bezeichneten Fremdenverkehrsort befinden. (Grundstückerwerb durch Personen aus dem Ausland (https://www.weu.be.ch/de/start/themen/wirtschaft-und-arbeit/aufsicht-pruefen-kontrollieren/marktaufsicht.html))

Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
09ec9fe3-9527-4029-96eb-534bdf2fd639@amt-fuer-geoinformation-des-kantons-bern
Publikationsdatum
9. November 2023
Änderungsdatum
1. April 2021
Publisher
Amt für Wirtschaft
Kontaktstellen
info.awi@be.ch
Sprachen
  • Deutsch
  • Französisch
Weitere Informationen
geocat.ch permalink
Landing page
https://www.agi.dij.be.ch/de/start/geoportal/geodaten/detail.html?type=geoproduct&code=FREMDVKG
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Kanton Bern (erweitert)
Aktualisierungsintervall
Unregelmässig
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