Zuletzt aktualisiert
2. Februar 2024
Nutzungsbedingungen
Open use

Beschreibung

Auf den öffentlichen Gewässern in der Schweiz ist die Schifffahrt grundsätzlich erlaubt. Dieser Grundsatz ist im Bundesrecht verankert. Gleichzeitig unterstehen die Gewässer bezüglich der Schifffahrt den Kantonen, und diese dürfen bei wichtigen Gründen die Schifffahrt einschränken oder ganz untersagen. Die Signalisierung der Einschränkungen vor Ort erfolgt in der Regel mit Hilfe von Schifffahrtszeichen, die vom Bund festgelegt wurden.

Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
ur-2024@geoinformation-kanton-uri
Publikationsdatum
2. Februar 2024
Änderungsdatum
2. Februar 2024
Publisher
Lisag AG
Kontaktstellen
mail@lisag.ch
Sprachen
Deutsch
Weitere Informationen
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Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
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Räumliche Abdeckung
Canton of Uri (UR)
Aktualisierungsintervall
-
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