- Zuletzt aktualisiert
- 2. Februar 2024
- Organisation
- Lisag AG, Geoinformation Kanton Uri
- Kategorien
- Regionen und Städte, Verkehr
Beschreibung
Auf den öffentlichen Gewässern in der Schweiz ist die Schifffahrt grundsätzlich erlaubt. Dieser Grundsatz ist im Bundesrecht verankert. Gleichzeitig unterstehen die Gewässer bezüglich der Schifffahrt den Kantonen, und diese dürfen bei wichtigen Gründen die Schifffahrt einschränken oder ganz untersagen. Die Signalisierung der Einschränkungen vor Ort erfolgt in der Regel mit Hilfe von Schifffahrtszeichen, die vom Bund festgelegt wurden.
Ressourcen
Zusätzliche Informationen
- Identifier
- ur-2024@geoinformation-kanton-uri
- Publikationsdatum
- 2. Februar 2024
- Änderungsdatum
- 2. Februar 2024
- Publisher
- Lisag AG
- Kontaktstellen
- mail@lisag.ch
- Sprachen
- Deutsch
- Weitere Informationen
- Landing page
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- Dokumentation
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- Zeitliche Abdeckung
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- Räumliche Abdeckung
- Canton of Uri (UR)
- Aktualisierungsintervall
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- Metadatenzugriff
- API (JSON) XML herunterladen