Zuletzt aktualisiert
29. April 2025
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Freie Nutzung

Beschreibung

Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) können zur Aufklärung von schweren Straftaten gestützt auf die Strafprozessordnung bzw. auf das Nachrichtendienstgesetz Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anordnen. Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) führt über diese Überwachungen eine Statistik gemäss Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe k Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF).

Die Polizei kann sogenannte komplexe Auskünfte (z. B. Kopien von Ausweisen, Vertragsdaten) anfordern. Im Jahr 2024 wurden 32'225 Antworten auf solche Auskünfte gegeben (gegenüber 20'764 im Vorjahr), was einem Anstieg von etwa 55% entspricht.

Im Jahr 2024 wurden für einfache Auskünfte (Telefonbuch- oder IP-Adressen-Abfragen) 495'119 Antworten (gegenüber 419'192 im Vorjahr) erteilt, was einem Anstieg von ca. 18% entspricht.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
ÜPF_INFORMATION_2024@dienst-ueberwachung-post-und-fernmeldeverkehr-uepf
Publikationsdatum
29. April 2025
Änderungsdatum
-
Konform mit
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2018/31/de#a16
Publisher
Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF)
Kontaktstellen
Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr ÜPF
Sprachen
  • Englisch
  • Deutsch
  • Französisch
  • Italienisch
Weitere Informationen
-
Landing page
-
Dokumentation
-
Zeitliche Abdeckung
1. Januar 2024 - 31. Dezember 2024
Räumliche Abdeckung
CH
Aktualisierungsintervall
Jährlich
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