Beschreibung

Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) können zur Aufklärung von schweren Straftaten gestützt auf die Strafprozessordnung bzw. auf das Nachrichtendienstgesetz Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anordnen. Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) führt über diese Überwachungen eine Statistik* gemäss Artikel 16 Absatz 1 Buchstage k Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF).

Die Anzahl der Überwachungsmassnahmen ist dieses Jahr zwar gesunken, liegt aber nur leicht über dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Während die Echtzeitüberwachungen in diesem Durchschnitt liegen, sind die rückwirkenden Überwachungen leicht darüber. Einen starken Anstieg zum genannten Durchschnitt weisen aber die Notsuchen und die Fahndungen auf, während sich die Antennensuchläufe etwas darunter befinden.

Die Artikel 269bis und 269ter der Strafprozessordnung ermöglichen zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs den Einsatz von besonderen technischen Geräten (IMSI-Catcher) bzw. Informatikprogrammen (GovWare). Die Anzahl Einsätze der besonderen technischen Geräte (IMSI-Catcher) beläuft sich auf 160 (gegenüber 120 im Vorjahr). Die besonderen Informatikprogramme wurden im Jahr 2023 9 Mal eingesetzt (im Vorjahr 7 Mal).

Hinweis: Die Zahlen des NDB und des Dienstes ÜPF sind aufgrund einer anderen Zählweise nicht vergleichbar.

Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
Detaillierte Statistik ÜPF@dienst-ueberwachung-post-und-fernmeldeverkehr-uepf
Publikationsdatum
25. April 2024
Änderungsdatum
8. Mai 2024
Publisher
Dienst ÜPF
Kontaktstellen
Kontaktstelle Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
Gesetzliche Grundlage
Landing page
https://www.li.admin.ch/de/stats
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
3. Januar 2011 - 31. Dezember 2023
Räumliche Abdeckung
-
Aktualisierungsintervall
Jährlich
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