- Zuletzt aktualisiert
- 7. Mai 2020
- Organisation
- Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr
- Format
- XLS
Beschreibung
Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) können zur Aufklärung von schweren Straftaten gestützt auf die Strafprozessordnung bzw. auf das Nachrichtendienstgesetz Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anordnen. Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) führt über diese Überwachungen eine Statistik* gemäss Artikel 16 Absatz 1 Buchstage k Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF).
Die Anzahl der Überwachungsmassnahmen ist dieses Jahr zwar gesunken, liegt aber nur leicht über dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Während die Echtzeitüberwachungen in diesem Durchschnitt liegen, sind die rückwirkenden Überwachungen leicht darüber. Einen starken Anstieg zum genannten Durchschnitt weisen aber die Notsuchen und die Fahndungen auf, während sich die Antennensuchläufe etwas darunter befinden.
Die Artikel 269bis und 269ter der Strafprozessordnung ermöglichen zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs den Einsatz von besonderen technischen Geräten (IMSI-Catcher) bzw. Informatikprogrammen (GovWare). Die Anzahl Einsätze der besonderen technischen Geräte (IMSI-Catcher) beläuft sich auf 160 (gegenüber 120 im Vorjahr). Die besonderen Informatikprogramme wurden im Jahr 2023 9 Mal eingesetzt (im Vorjahr 7 Mal).
Hinweis: Die Zahlen des NDB und des Dienstes ÜPF sind aufgrund einer anderen Zählweise nicht vergleichbar.
Zusätzliche Informationen
- Identifier
- Publikationsdatum
- 7. Mai 2020
- Änderungsdatum
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- Sprachen
- Sprachunabhängig
- Zugangs-URL
- https://www.li.admin.ch/sites/default/files/2020-05/statistiken-2019-uberwachungen.xlsx
- Dateigrösse
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- Format
- XLS
- Dokumentation
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