- Ultimo aggiornamento
- aprile 9,2024
- Organizzazione
- Lisag AG, Geoinformation Kanton Uri
- Categorie
- Regioni e città, Ambiente
Descrizione
Baulinien bestimmen den Mindestabstand von Bauten und Anlagen gegenüber vorhandenen oder geplanten öffentlichen Bauten, Anlagen, Nutzungen und Flächen. Sie sind insbesondere zulässig, um den Mindestabstand zu Verkehrsanlagen, Leitungen, Gewässern, Wäldern und dergleichen zu sichern. Baulinien gehen allen anderen Grenz- und Abstandsvorschriften vor. Unterschreiten sie diese, müssen die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung erfüllt sein. Bauten und Anlagen, die vor der Baulinie stehen oder von ihr angeschnitten werden, dürfen nur unterhalten werden. Der Gemeinderat ist zuständig, Baulinien zu verfügen. Mit der Verfügung ist der Zweck der Baulinie anzugeben.
Risorse
Informazioni aggiuntive
- Identificatore
- ur-2114@geoinformation-kanton-uri
- Data di rilascio
- aprile 9,2024
- Data di modifica
- aprile 9,2024
- Editore
- Amt für Raumentwicklung Kt. Uri
- Punti di contatto
- mail@lisag.ch
- Lingue
- Tedesco
- Addizionali informazioni
- Landing page
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- Documentazione
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- Copertura temporale
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- Copertura spaziale
- Canton of Uri (UR)
- Intervallo di aggiornamento
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- Accesso ai metadati
- API (JSON) Scarica XML