- Dernière mise à jour
- 20 novembre 2024
- Organisation
- Office de la géoinformation du canton de Schaffhouse
Description
Rodungen und Rodungsersatz (im Aufbau, erhältlich ab 01.07.2025). Die Rodung wird im Waldgesetz definiert als dauernde oder vorübergehende Zweckentfremdung von Waldboden.“ (Art. 4 WaG) Für jede Rodung ist Rodungsersatz zu leisten. Der Rodungsersatz besteht üblicherweise aus Realersatz (Art. 8 WaV) in derselben Gegend. In gewissen Fällen können anstelle von Realersatz auch Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden. In besonderen Fällen kann gänzlich auf Rodungsersatz verzichtet werden (Art. 7 WaG). Ein Rodungsvorhaben kann die oben genannten Formen von Rodungsersatz kombinieren. Jede Rodung wird mit Gesuch beantragt. Die zuständige Behörde (Bund oder Kanton) prüft jedes Gesuch. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Rodung bewilligt werden (Plangenehmigungsverfügung oder Verfügung). Die Rodungsbewilligung berechtigt den Gesuchsteller zur Zweckentfremdung des Waldbodens. Das vorliegende minimale Geodatenmodell regelt die Veröffentlichung der Geodaten von eben diesen bewilligten Rodungen.
Ressources
Showcases
Informations complémentaires
- Identifier
- f5cd2228-0256-4d3c-ae8a-6bb86236d6fc@amt-geoinformation-kanton-schaffhausen
- Date de publication
- 9 juillet 2024
- Date de modification
- 20 novembre 2024
- Conforme à
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- Editeur
- Kantonsforstamt
- Points de contact
- kantonsforstamt@sh.ch
- Langues
- Indépendant de la langue
- Informations complémentaires
- geocat.ch permalien
- Landing page
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- Documentation
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- Couverture temporelle
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- Couverture spatiale
- Kanton Schaffhausen
- Intervalle d'actualisation
- Jamais
- Accès aux métadonnées
- API (JSON) Télécharger XML