- Zuletzt aktualisiert
- 20. November 2024
- Organisation
- Amt für Geoinformation Kanton Schaffhausen
Beschreibung
Rodungen und Rodungsersatz (im Aufbau, erhältlich ab 01.07.2025). Die Rodung wird im Waldgesetz definiert als dauernde oder vorübergehende Zweckentfremdung von Waldboden.“ (Art. 4 WaG) Für jede Rodung ist Rodungsersatz zu leisten. Der Rodungsersatz besteht üblicherweise aus Realersatz (Art. 8 WaV) in derselben Gegend. In gewissen Fällen können anstelle von Realersatz auch Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden. In besonderen Fällen kann gänzlich auf Rodungsersatz verzichtet werden (Art. 7 WaG). Ein Rodungsvorhaben kann die oben genannten Formen von Rodungsersatz kombinieren. Jede Rodung wird mit Gesuch beantragt. Die zuständige Behörde (Bund oder Kanton) prüft jedes Gesuch. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Rodung bewilligt werden (Plangenehmigungsverfügung oder Verfügung). Die Rodungsbewilligung berechtigt den Gesuchsteller zur Zweckentfremdung des Waldbodens. Das vorliegende minimale Geodatenmodell regelt die Veröffentlichung der Geodaten von eben diesen bewilligten Rodungen.
Ressourcen
Showcases
Zusätzliche Informationen
- Identifier
- f5cd2228-0256-4d3c-ae8a-6bb86236d6fc@amt-geoinformation-kanton-schaffhausen
- Publikationsdatum
- 9. Juli 2024
- Änderungsdatum
- 20. November 2024
- Konform mit
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- Publisher
- Kantonsforstamt
- Kontaktstellen
- kantonsforstamt@sh.ch
- Sprachen
- Sprachunabhängig
- Weitere Informationen
- geocat.ch Permalink
- Landing page
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- Dokumentation
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- Zeitliche Abdeckung
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- Räumliche Abdeckung
- Kanton Schaffhausen
- Aktualisierungsintervall
- Niemals
- Metadatenzugriff
- API (JSON) XML herunterladen