Last updated
December 5, 2023
Terms of use
Open use. Must provide the source.
Format
WMS

Description

Die Planungszone (Art. 27 RPG) bezeichnet ein Gebiet, in dem Nutzungspläne erlassen oder geändert werden müssen. Die Planungszone wird von einer Behörde erlassen und ist sofort mit deren Erlass rechtswirksam. In einem mit Planungszone bezeichnetem Gebiet darf nichts unternommen werden, das die (zukünftige) Nutzungsplanung präjudizieren würde.

Additional information

Identifier
Issued date
December 5, 2023
Modified date
December 5, 2023
Languages
German
Access URL
https://geodienste.ch/db/planungszonen_v1_1_0/deu?SERVICE=WMS&REQUEST=GetCapabilities
File size
-
Format
WMS
-