- Last updated
- March 15, 2024
- Organization
- Amt für Geoinformation des Kantons Bern
- Categories
- Regions and cities, Environment
Description
Art. 27 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) gibt den Kantonen die Möglichkeit, Planungszonen zu schaffen. Eine Planungszone steht für ein Gebiet, in dem Nutzungspläne erlassen oder geändert werden sollen. In einem mit einer Planungszone bezeichnetem Gebiet darf nichts unternommen werden, das die zukünftige Nutzungsplanung erschweren würde. Die Planungszone wird von einer Behörde (Gemeinde, Regionalkonferenz, Kanton) erlassen und ist sofort mit deren öffentlichen Bekanntmachung für zwei Jahre rechtswirksam (Art. 62a Abs. 1 und Art. 62 Abs. 3 Baugesetz, BauG; BSG 721.0). Eine Planungszone kann einmal um maximal drei Jahre auf insgesamt fünf Jahre verlängert werden. Dazu muss die Verlängerung der Planungszone von der Behörde, welche die Planungszone erlassen hat, vor Ablauf der zweijährigen Frist publiziert werden. Folgendes ÖREB-Katasterthema ist in diesem Geoprodukt PLANZONE enthalten: Planungszonen (GeoIV ID 76)
Resources
Additional information
- Identifier
- 0424b236-d9aa-480a-a818-1108db827306@amt-fuer-geoinformation-des-kantons-bern
- Issued date
- March 21, 2024
- Modified date
- March 15, 2024
- Publisher
- Gemeinden des Kantons Bern
- Contact points
- None
- Languages
-
- German
- French
- Further information
- geocat.ch permalink
- Landing page
- https://www.agi.dij.be.ch/de/start/geoportal/geodaten/detail.html?type=geoproduct&code=PLANZONE
- Documentation
-
- Temporal coverage
- -
- Spatial coverage
- Kanton Bern (reduziert)
- Update interval
- Weekly
- Metadata Access
- API (JSON) Download XML