Description
Aufgrund des revidierten Gewässerschutzrechts aus dem Jahr 2011 sind die Kantone verpflichtet, bis Ende 2018 entlang ihrer Gewässer die Gewässerräume auszuscheiden beziehungsweise anzupassen. Als Berechnungsgrundlage für die Bestimmung der minimalen Breite der Gewässerräume wird bei Fliessgewässern deren natürliche Sohlenbreite verwendet. Bei stehenden Gewässern von mehr als 0.5 ha beträgt der Gewässerraum mindestens 15 m gemessen ab der Uferlinie.
Additional information
- Identifier
- Issued date
- April 13, 2023
- Modified date
- January 3, 2022
- Languages
-
- German
- French
- Access URL
- https://geofiles.be.ch/geoportal/pub/download/GEWRAG/GEWRAG.zip
- Download URL
- https://geofiles.be.ch/geoportal/pub/download/GEWRAG/GEWRAG.zip
- File size
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- Format
- ZIP -