- Last updated
- July 20, 2023
- Organization
- Lisag AG, Geoinformation Kanton Uri
- Categories
- Regions and cities, Environment
Description
Baulinien bestimmen den Mindestabstand von Bauten und Anlagen gegenüber vorhandenen oder geplanten öffentlichen Bauten, Anlagen, Nutzungen und Flächen. Sie sind insbesondere zulässig, um den Mindestabstand zu Verkehrsanlagen, Leitungen, Gewässern, Wäldern und dergleichen zu sichern. Baulinien gehen allen anderen Grenz- und Abstandsvorschriften vor. Unterschreiten sie diese, müssen die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung erfüllt sein. Bauten und Anlagen, die vor der Baulinie stehen oder von ihr angeschnitten werden, dürfen nur unterhalten werden. Der Gemeinderat ist zuständig, Baulinien zu verfügen. Mit der Verfügung ist der Zweck der Baulinie anzugeben.
Resources
Additional information
- Identifier
- ur-2033@geoinformation-kanton-uri
- Issued date
- July 20, 2023
- Modified date
- July 20, 2023
- Publisher
- Amt für Raumentwicklung Kt. Uri
- Contact points
- mail@lisag.ch
- Languages
- German
- Further information
- Landing page
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- Documentation
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- Temporal coverage
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- Spatial coverage
- Canton of Uri (UR)
- Update interval
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- Metadata Access
- API (JSON) Download XML