Last updated
Terms of use
Open use
Format
SERVICE

Description

Gemäss der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen informieren die Auftraggeberinnen des Bundes mindestens einmal jährlich in elektronischer Form über ihre Beschaffungen ab 50 000 Franken. Mit der Bekanntgabe der Beschaffungen ab 50 000 Franken wird eine erhöhte Transparenz im Beschaffungswesen des Bundes angestrebt. Die Liste enthält folgende Angaben: Auftraggeberin, Name und Adresse der Auftragnehmerin, Gegenstand des Auftrags, Auftragswert, Art des angewandten Verfahrens, Datum des Vertragsbeginns oder Zeitraum der Vertragserfüllung. Im Register "Glossar" sind mehr Informationen zur Methodik zu finden.

Additional information

Identifier
resource_3
Issued date
-
Modified date
-
Languages
Language independent
Access URL
https://backend.bkb.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-bkbadminch-files/files/2024/06/28/dd1ea653-914e-496a-812b-4b8a71eb5e1b.xlsx
File size
670.9 KB
Format
SERVICE
Documentation