- Zuletzt aktualisiert
- 7. Dezember 2017
- Organisation
- Geoinformation Kanton Zürich
Beschreibung
Das Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG) schreibt in Art. 13 vor, dass der Wald gegenüber den Nutzungszonen mittels einer Waldfeststellung abgegrenzt und die enstprechende Abgrenzung in den Nutzungsplänen einzutragen ist. Neue Bestockungen ausserhalb dieser Waldgrenzen gelten nicht als Wald (-> statische Waldgrenze). Wenn Nutzungspläne revidiert oder angepasst werden und sich die tatsächlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben, können diese Waldgrenzen im Waldfeststellungsverfahren überprüft und angepasst werden.
Ressourcen
Zusätzliche Informationen
- Identifier
- 6e9d23e2-c31e-465b-9b7d-dc01d03c7a27@geoinformation-kanton-zuerich
- Publikationsdatum
- 7. Dezember 2017
- Änderungsdatum
- 7. Dezember 2017
- Publisher
- Kanton Zürich
- Kontaktstellen
- noemi.neuenschwander@bd.zh.ch
- Sprachen
- Deutsch
- Weitere Informationen
- geocat.ch permalink
- Landing page
- http://geolion.zh.ch/api/v2/getGeodatenmeta.html?giszhnr=150
- Dokumentation
- Zeitliche Abdeckung
- -
- Räumliche Abdeckung
- Kanton Zürich
- Aktualisierungsintervall
- -
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