Zuletzt aktualisiert
18. November 2015
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Beschreibung

Der Kanton Zürich übernimmt in den Fördergebieten, die nach DZV vorgesehen BFF-Restfinanzierung zu den Bundesbeiträgen in Vernetzungsprojekten. Der Kanton leistet Zusatzbeiträge in Objekten von überkommunaler Bedeutung und in den kantonalen Fördergebieten für den ökologischen Ausgleich. In den übrigen Gebieten ist es Sache der Gemeinden oder von privaten Institutionen, BFF-Zusatzbeiträge auszuzahlen. Als kantonale Fördergebiete für den ökologischen Ausgleich gelten: - Gebiete gemäss Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) - Moorlandschaften von nationaler Bedeutung - Kantonale Landschaftsschutzgebiete (gem. Richtplan und Schutzverordnungen) - Überkommunale Naturschutzgebiete (Nationale Objekte Hochmoore, Flachmoore, Auen, Trockenwiesen und Weiden, Amphibienlaichgebiete und Kant. Schutzverordnungen und Kant. Naturschutzvertragsflächen) inkl. Pufferzonen. Ohne Darstellung und in Datensatz nicht enthalten, da keine Geodaten vorhanden: - Überkommunale Obstgärten - Flächen mit kantonalen Artenhilfsprogrammen

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Zusätzliche Informationen

Identifier
c1848ea0-5f1b-9fb4-64a0-41150c152ca7@geoinformation-kanton-zuerich
Publikationsdatum
18. November 2015
Änderungsdatum
18. November 2015
Publisher
Kanton Zürich
Kontaktstellen
andreas.lienhard@bd.zh.ch
Sprachen
Deutsch
Weitere Informationen
geocat.ch permalink
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Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Kanton Zürich
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