- Zuletzt aktualisiert
- 29. April 2025
- Organisation
- Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr
Beschreibung
Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) können zur Aufklärung von schweren Straftaten gestützt auf die Strafprozessordnung bzw. auf das Nachrichtendienstgesetz Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anordnen. Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) führt über diese Überwachungen eine Statistik gemäss Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe k Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF).
Die Anzahl der Überwachungsmassnahmen ist im Jahr 2024 gestiegen. Sowohl bei den Echtzeitüberwachungen (+46%) als auch bei den rückwirkenden Überwachungen (+24%) ist ein Wachstum zu verzeichnen. Auch die Anzahl Notsuchen liegt im Jahr 2024 um knapp ein Fünftel über dem Vorjahresniveau. Anders verhält es sich bei den Fahndungen, die leicht gesunken sind.
Der stärkste Anstieg betrifft die Antennensuchläufe, deren Zahl sich verfünffacht hat. Auch die Fallzahlen haben sich im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt.
Hinweis: Die Zahlen des NDB und des Dienstes ÜPF sind aufgrund einer anderen Zählweise nicht vergleichbar.
Ressourcen
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Zusätzliche Informationen
- Identifier
- ÜPF_DETSTAT@dienst-ueberwachung-post-und-fernmeldeverkehr-uepf
- Publikationsdatum
- 29. April 2025
- Änderungsdatum
- -
- Konform mit
- https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2018/31/de#a16
- Publisher
- Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF)
- Kontaktstellen
- Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr ÜPF
- Sprachen
-
- Englisch
- Deutsch
- Französisch
- Italienisch
- Weitere Informationen
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- Landing page
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- Dokumentation
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- Zeitliche Abdeckung
- 1. Januar 2024 - 31. Dezember 2024
- Räumliche Abdeckung
- CH
- Aktualisierungsintervall
- Jährlich
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Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr ÜPF