Dernière mise à jour
6 mai 2024
Conditions d'utilisation
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Format
WMS

Description

Kataster der belasteten Standorte (KbS) des Kantons Zürich. Gemäss Art. 21 Abs. 2 der Altlasten-Verordnung (AltlV, SR 814.680) wird die Altlastenbearbeitung bei gewissen belasteten Standorten durch den Bund vollzogen. Dies betrifft insbesondere belastete Standorte im Bereich von (ehemals) militärisch genutzten Grundstücken, Flugplätzen und Flughäfen sowie Arealen des öffentlichen Verkehrs. Diese belasteten Standorte sind nicht im KbS des Kantons Zürich abgebildet. Entsprechende Auskünfte erteilen die zuständigen Stellen des Bundes: - Bundesamt für Verkehr BAV für belastete Standorte in Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr, - Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL für belastete Standorte auf Flughäfen und Flugplätzen, sowie - Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS für belastete Standorte in Zusammenhang mit militärisch genutzten Grundstücken.

Informations complémentaires

Identifier
Date de publication
6 mai 2024
Date de modification
6 mai 2024
Langues
Indépendant de la langue
URL d'accès
https://wms.zh.ch/AwelKBSWMS?Service=WMS&Request=GetCapabilities
Taille du fichier
-
Format
WMS
-