Zuletzt aktualisiert
17. Juli 2016
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Beschreibung

Das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt (Welterbekonvention, SR 0.451.41) wurde 1972 von der Generalkonferenz der UNESCO beschlossen. Es hat zum Ziel, Kultur- und Naturgüter von aussergewöhnlichem universellem Wert als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit zu erhalten. Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich ein Staat die innerhalb seiner Grenzen gelegenen Objekte zu schützen und zu bewahren. Von der Schweiz sind bisher 9 Kultur- und 3 Naturgüter vorgeschlagen und von der UNESCO in die Welterbeliste aufgenommen worden.

Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
fb349ad4-5e01-43b7-9fcd-a0f60ae9c4db@bundesamt-fur-kultur-bak
Publikationsdatum
31. Januar 2012
Änderungsdatum
17. Juli 2016
Publisher
Bundesamt für Kultur
Kontaktstellen
marcia.haldemann@bak.admin.ch
Sprachen
  • Englisch
  • Deutsch
  • Französisch
  • Italienisch
Weitere Informationen
Landing page
https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/baukultur/archaeologie-und-denkmalpflege/patrimonie-mondial-de-l-unesco.html
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Schweiz
Aktualisierungsintervall
Niemals
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marcia.haldemann@bak.admin.ch