Zuletzt aktualisiert
3. Juli 2024
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Beschreibung

Gemäss dem Konzept "Landschaftsruhezonen für die Luftfahrt" vom Januar 2011 handelt es sich um grössere Landschaftskammern, die arm an anthropogenen Lärmquellen sind. In solchen Ruhezonen ist das angestrebte Schutzziel die Vielfalt der natürlichen Geräusche und die Stille für die menschliche Erholung. Die Ausscheidung von Ruhezonen erfolgt auf der Basis von bestehenden Inventaren und Schutzobjekten gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG; SR 451) und Jagdgesetz (JSG; SR 922.0). Innerhalb dieser Gebiete sind Überflüge mit motorisierten Luftfahrzeugen wenn möglich zu vermeiden oder wesentlich höher als auf den vorgesehenen Mindestflughöhen und auf möglichst kurzem Weg auszuführen.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
8af95971-c458-4f4e-bfe4-2d541a1274e8@bundesamt-fur-zivilluftfahrt-bazl
Publikationsdatum
3. Juli 2024
Änderungsdatum
-
Konform mit
-
Publisher
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kontaktstellen
urs.ziegler@bazl.admin.ch
Sprachen
  • Englisch
  • Deutsch
  • Französisch
  • Italienisch
Weitere Informationen
Landing page
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/themen/umwelt/laerm.html
Dokumentation
-
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Schweiz
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Unregelmässig
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