Zuletzt aktualisiert
1. Januar 2024
Nutzungsbedingungen
Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht.

Beschreibung

Das Inventar enthält Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung, die im Falle einer bewaffneten Auseinandersetzung besonders geschützt werden müssen. Gesetzliche Grundlagen dafür ist das Haager Abkommen vom 14. Mai 1954 über den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. Sichern und respektieren - diese zwei Hauptforderungen gilt es beim Schutz von Kulturgütern gemäss Haager Abkommen von 1954 zu befolgen. Die Kulturgüter wurden von den Kantonen in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kommission für Kulturgüterschutz (EKKGS) erfasst. Das Schweizerische Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung wurde nach den Ausgaben von 1988 und 1995 im Jahr 2009 revidiert. Nach einer erneuten Revision 2017-2020 wurde es im Jahr 2021 in überarbeiteter Version genehmigt und herausgegeben. Hinweis der Fachstelle (Denkmalpflege Kanton Aargau): Die älteren Stände (bis und mit dem Stand 2009) sind mit Vorsicht zu nutzen, sie können Fehler enthalten. Der Stand mit dem technischen Zeitstand 1.1.2024 enthält sowohl die A-Objekte von nationaler Bedeutung als auch die B-Objekte von regionaler Bedeutung des Kantons Aargau. Die Zuständigkeit für die A-Objekte ist beim Bund, jene für die B-Objekte beim Kanton Aargau.

Ressourcen

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Zusätzliche Informationen

Identifier
fa508d7d-e618-4763-ace0-1b85d07c7e6b-6571@agis_service_center
Publikationsdatum
15. Februar 1995
Änderungsdatum
1. Januar 2024
Konform mit
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Publisher
Kantonale Denkmalpflege
Kontaktstellen
denkmalpflege@ag.ch
Sprachen
Deutsch
Weitere Informationen
geocat.ch Permalink
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Dokumentation
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Zeitliche Abdeckung
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Räumliche Abdeckung
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Aktualisierungsintervall
Unregelmässig
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